Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

In den letzten Wochen habe ich viel Zeit damit verbracht, mich mit dem Thema Anschlussheilbehandlung (AHB) und Reha auseinander zu setzen. Zunächst habe ich mich gefragt, ob ich das überhaupt machen will/soll? Möchte ich mich mehrere Wochen mit Menschen umgeben, die eine ähnliche Krankheit hatten? Zieht mich das am Ende nicht eher runter, statt mich gesund zu machen?

Und überhaupt: Was steckt eigentlich dahinter? Wer kann das wie beantragen und wie sind die Regeln?

Weil ich gerne gut vorbereitet und informiert bin, habe ich ein bisschen recherchiert, bevor ich meine Entscheidung getroffen habe. Lest gerne selbst.

Achtung! Die hier gemachten Angaben entsprechen dem, wie es für mich als Kassenpatientin ohne irgendwelche Besonderheiten geregelt ist. Dieser Artikel dient zur Orientierung. Betroffene sollten sich aber im Ernstfall zusätzlich an die zusätzlichen Sozialdienste wenden.

Unterschied Anschlussheilbehandlung (AHB) und Rehabilitation (Reha)

Ich habe gelernt, dass es nicht „die eine“ Reha gibt, sondern dass es hier wichtige Unterschiede gibt zwischen Anschlussheilbehandlung (oder Anschlussrehabilitation) und (onkologischer) Rehabilitation.

Grundsätzlich gilt: Nach Abschluss der Therapien (Chemotherapie, Brust-OP und/oder Strahlentherapie) besteht ein Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB).

Die Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Reha. Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt.

Deutsche Rentenversicherung

Ziel der AHB ist es, die Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder längerer Therapie wieder an das tägliche Leben und den Berufsalltag zu gewöhnen und physisch sowie psychisch aufzubauen.

Im Gegensatz zu einer medizinischen Rehabilitation, muss die AHB sehr zeitnah nach Ende des Krankenhausaufenthaltes bzw. der Chemotherapie oder der Strahlentherapie erfolgen. Sie hat ansonsten das gleiche Ziel wie die medizinische Reha – nämlich Gesundheitsschäden beseitigen oder mildern, Verschlechterung vermeiden und vor allem möglichst die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen und/oder verbessern.

Die Idee ist, dass die AHB direkt nach dem Klinikaufenthalt erfolgt oder – wie es bei der Deutschen Rentenversicherung geschrieben steht – innerhalb von 2 Wochen danach. In der Realität wird aber gerne auch von 2 – 5 Wochen gesprochen.

Im Unterschied dazu kann eine stationäre Nach- und Festigungs- bzw. Rehabilitationskur für an Krebs erkrankte Menschen (onkologische Rehabilitation) bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung (also Chemotherapie, Bestrahlung oder Brust-OP) erfolgen.

Also kurz: die Anschlussheilbehandlung ist wie Reha, nur eben direkt im Anschluss an die Therapie. Deshalb verwende ich weiter unten auch mal das Wort „Reha“ statt „AHB”.

Wie erfolgt der Antrag auf die AHB?

Die Anschlussheilbehandlung erfolgt nicht automatisch nach Ablauf der Therapie, sondern muss beim Sozialversicherungsträger (das ist in der Regel die Rentenversicherung) beantragt werden.

Der Antrag wird gestellt von der letzten behandelnden Einrichtung – in meinem Fall dann also die Praxis, in der meine Strahlentherapie erfolgt. Bei der Brust-OP wäre es dann der Sozialdienst des Krankenhauses. Es lohnt sich, frühzeitig nachzufragen, wer eigentlich in der Einrichtung dafür zuständig ist. Dann kann man auch schon vorab alle Fragen klären, die einem auf der Seele brennen.

Unabhängig davon, kam man bei mir bei meinem täglichen Gang zur Bestrahlung schon sehr früh auf mich zu und hat mich gefragt, ob ich denn Interesse an einer Anschlussheilbehandlung habe. Sie haben mir den Antrag mit nach Hause gegeben und ich konnte ihn in Ruhe ausfüllen.

Die Praxis wird den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten.

Darf ich die Klinik selbst wählen?

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt, dass die Klinik für die Anschlussheilbehandlung in einem Umkreis von 200 km zum Wohnort liegen soll. Wenn man beim Antrag nichts weiter angibt, so weist die Rentenversicherung den Antragstellern eine entsprechende Klinik zu.

Laut Sozialgesetzbuch besteht jedoch für die Auswahl der Klinik das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, man hat das Recht, sich die Klinik selbst auszusuchen. Selbst wenn der Kostenträger eine andere vorschlägt. Man sollte seinen Wunsch jedoch begründen können.

Die Kliniken bieten hierzu teilweise Hilfestellungen auf ihren Websites.

Anschlussheilbehandlung bei Brustkrebs: Wie finde ich die passende Klinik?

Es gibt verschiedene Wege, die Klinik der Wahl für die AHB zu finden. Wichtig ist, dass man sich dazu vorher ein paar Kriterien bereit legt:

  1. Welche Fachgebiete bildet die Klinik ab? In meinem Fall mindestens Brustkrebs (also Onkologie, Brustdrüse).
  2. Gibt es weitere Krankheitsbilder, die gleich mitbehandelt werden können? Z.B. bestimmte Allergien, Othopädie oder Tinnitus.
  3. Spielt die Entfernung grundsätzlich eine Rolle?
  4. Welche Therapien werden angeboten?
  5. Möchte ich die AHB stationär oder ambulant durchführen?
  6. Gibt es spannende Vorträge?
  7. Passt mir die Lage (also z.B. wie belebt ist die Gegend, was kann man in der Freizeit/am Wochenende dort unternehmen)?
  8. Gibt es alters- oder leistungsspezifische Gruppen oder werden alle über einen Kamm geschert?
  9. Kann jemand eine Klinik empfehlen, weil er/sie vor kurzem dort war?
  10. Was sagen die Rezensionen im Netz?

Ich habe mir als Grundlage für die Klinikauswahl die Liste der Deutschen Rentenversicherung genommen, da diese in der Regel die Kosten der AHB trägt. Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein E-Book zum Thema Anschlussheilbehandlung an, das laut deren Seite regelmäßig aktualisiert wird. Dort steht wirklich alles (!) drin, was man wissen muss zur AHB und auch vieles, was eher die Ärzte, Leistungsträger und Sozialdienste betrifft. Vor allem beinhaltet es eine Liste aller AHB-Kliniken. Das E-Book umfasst in der mir vorliegenden Version von Januar 2022 übrigens „nur“ 819 Seiten – eine kleine Abendlektüre also 😅 Ausgedruckt habe ich das Dokument natürlich nicht, sondern ich habe die Suchfunktion meines PDF-Readers bemüht.

Leider in die Kliniken in einer für mich nicht nachvollziehbaren Reihenfolge aufgelistet. Also habe ich „einfach“ nach dem Begriff „Brustdrüse“ gesucht. Damit kam ich auf schlappe 77 Kliniken. Puh! Die habe ich feinsäuberlich in ein Excel gepackt zusammen mit deren Standort und der Website (so diese dabei stand). Im nächsten Schritt habe ich jeweils die Entfernung zu meinem Zuhause ermittelt.

Dann kam die eigentliche „Schwerstarbeit“. Ich habe mir alle – wirklich alle – 77 Kliniken im Internet angesehen und versucht, in etwa nach den oben genannten Kriterien zu beurteilen. Ein paar Kliniken vielen relativ schnell aus dem Raster, da sie entweder Brustkrebs doch nicht mehr behandeln, inzwischen geschlossen haben oder ab Oktober aufgrund von Umbauten keine Patienten mehr aufnehmen.

Bei manchen Kliniken gab es für meinen Geschmack zu wenig Informationen – die sind damit auch unter meinem Radar verschwunden. Wieder andere passten einfach vom Bauchgefühl nicht.

Im finalen Schritt habe ich mir noch Bewertungen im Netz angesehen – aber nicht nur die absoluten Sterne, sondern auch, was die einzelnen Rezensoren dazu geschrieben haben.

Schließlich habe ich meine Wahl getroffen und hoffe nun, dass mein Antrag genehmigt wird.

AHB und Das liebe Geld

Finanzielle Absicherung während der Anschlussheilbehandlung

Während der AHB ist man nicht mehr zwingend krankgeschrieben/arbeitsunfähig. Es wird also kein Krankengeld von der Krankenkasse bezahlt. Stattdessen springt nun – zumindest in meinem Fall – die Rentenversicherung ein und zahlt ein sogenanntes Übergangsgeld. Finanziell sollte das in ähnlicher Höhe wie das Krankengeld sein, aber ich gehe davon aus, dass ich dem dann auch erstmal hinterher rennen muss – bzw. das gesondert beantragen darf. Sobald ich Details weiß, wie das läuft, werde ich es hier ergänzen.

Während ich diese Zeilen schreibe, merke ich, dass ich das wohl besser noch schnell in Erfahrung bringe. Ich sehe gerade, dass es auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Formulare gibt. Da werde ich nochmal beim Sozialdienst der Strahlenpraxis nachfragen.

Kosten der Anschlussheilbehandlung

In der Regel zahlt die Rentenversicherung die Anschlussheilbehandlung. Bei stationärer AHB kommt jedoch eine Zuzahlung höchstens mit 10 Euro pro Tag für längstens 14 Tage im Kalenderjahr dazu. Da ich aber dieses Jahr bereits einige Tage im Krankenhaus war und dort bereits Zuzahlungen geleistet habe, sollte sich dieser Betrag um die Anzahl dieser Krankenhaustage verringern.

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